Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand Januar 2026)

 

1. Anlageberatung / Vermögensanalyse

 

1.1  Anlageberatung mit Depotbezug

Sie treffen Ihre Anlageentscheidungen selbst und nutzen dabei das Wissen und das Netzwerk der Capitell und Ihres Beraters. Ein regelmäßiges Reporting zeigt Ihnen die Entwicklung und Struktur Ihres Vermögens auf.

 

Anlageberatung mit Depotbezug**

bis

€ 0,5 Mio.

1,75%

des beratenen Vermögens*

bis

€ 1 Mio.

1,50%

des beratenen Vermögens*

bis

€ 5 Mio.

1,25%

des beratenen Vermögens*

ab

€ 5 Mio.

1,00%

des beratenen Vermögens*

ab

€ 10 Mio.

0,80%

des beratenen Vermögens*

 

* pro Kalenderjahr mindestens jedoch € 3.000,- p.a. zzgl. MwSt. / ein leistungsabhängiges Performancehonorar kann anteilig vereinbart werden. Geldliche Zuwendungen von Dritten werden an den Kunden weitergeleitet.

** Je nach Aufgabenstellung (ausgewählte Depotvariante / Risikoprofil) und Auswahl der Depotbank (Gebührenübersicht aller Depotbanken) können die Preise für die Dienstleistung der Anlageberatung variieren. Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Dienstleistung entstehen weitere Kosten. Hierzu zählen die Gebühren der ausgewählten Depotbank sowie die Gebühren Dritter, insbesondere Kontoführungs-, Depotgebühren, Provisionen, Steuern, Courtagen und sonstige Kosten. Der Berater der Capitell informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Gebühren.

 

1.2  Vermögensanalyse

Sie wollen sich einmalig beraten lassen (Anlageberatung ohne Depotbezug), um sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu verschaffen oder eine zweite Meinung zu einer Empfehlung hören und benötigen den Rat eines unabhängigen Finanzexperten.

Honorarberatung

 

Junior Berater (bis zu 5 Jahre Berufserfahrung)

 

€ 175,- zzgl. MwSt.

(Stundensatz)

Senior Berater (ab 5 Jahre Berufserfahrung)

 

€ 250,- zzgl. MwSt.

Sollte die Beratung unmittelbar zur Nutzung weiterer Capitell-Dienstleistungen wie z. B. der Vermögensverwaltung, der Anlageberatung oder des Vermögensconsulting führen, wird auf eine Rechnungsstellung verzichtet.

 

1.3  Vermittlung von alternativen Investments

Bei der Vermittlung von alternativen Investments (z. B. geschlossene Fonds) können Emittenten der Capitell AG Honorare (Vertriebsprovisionen) in nachstehender Form vergüten:

1.3.1         Agien (einmaliger Aufschlag auf den Emissionspreis),

1.3.2         Disagien (einmaliger oder zeitlich gestreckter Abschlag vom Emissionspreis).

Die Vertriebsprovisionen können abhängig von Laufzeit oder Art des Anlageprodukts variieren und sind von Emittent zu Emittent verschieden. Des Weiteren können der Capitell AG vom Emittenten für den Zeit-raum, in dem die alternativen Investments im Bestand des Kunden gehalten werden, zusätzlich oder an Stelle der Platzierungsprovision, wiederkehrende Bestandsprovisionen (Vertriebsfolgeprovisionen) gewährt werden, die bis zu 1,5% p. a. vom Bestandsvolumen betragen können.

 

In jedem Fall legt die Capitell AG vor Vertragsabschluss die einzelnen Vergütungsbestandteile bei der Vermittlung von alternativen Investments dem Kunden offen.

 

 

2. Vermögensmanagement / Vermögensverwaltung

Sie delegieren sämtliche Anlageentscheidungen an die Capitell und werden regelmäßig über die Struktur und Entwicklung Ihres Vermögens in Form eines schriftlichen Reportings und persönlicher Gespräche informiert.

Vermögensverwaltung** (Mindestanlage € 500.000,-)

(Schwerpunkt Einzeltitel)

bis

€ 1 Mio.

1,25%

des verwalteten Vermögens*

bis

€ 5 Mio.

1,00%

des verwalteten Vermögens*

ab

€ 5 Mio.

0,85%

des verwalteten Vermögens*

ab

€ 10 Mio.

0,75%

des verwalteten Vermögens*

Vermögensverwaltung** (Mindestanlage € 250.000,-)

(Schwerpunkt Fonds)

bis

€ 0,5 Mio.

1,50%

des verwalteten Vermögens*

bis

€ 1 Mio.

1,25%

des verwalteten Vermögens*

bis

€ 5 Mio.

0,90%

des verwalteten Vermögens*

ab

€ 5 Mio.

0,80%

des verwalteten Vermögens*

ab

€ 10 Mio.

0,65%

des verwalteten Vermögens*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*pro Kalenderjahr mindestens jedoch € 3.000,- p.a. zzgl. MwSt. / ein leistungsabhängiges Performancehonorar kann anteilig vereinbart werden. Geldliche Zuwendungen von Dritten werden grundsätzlich nicht angenommen. Lässt sich eine Annahme nicht vermeiden, so werden diese so schnell wie möglich an den Kunden weitergeleitet und er wird über die Auskehrung informiert.

** Je nach Aufgabenstellung (ausgewählte Depotvariante / Risikoprofil) und Auswahl der Depotbank (Gebührenübersicht aller Depotbanken) können die Preise für die Dienstleistung der Vermögensverwaltung variieren. Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Dienstleistung entstehen weitere Kosten. Hierzu zählen die Gebühren der ausgewählten Depotbank sowie die Gebühren Dritter, insbesondere Kontoführungs-, Depotgebühren, Provisionen, Steuern, Courtagen und sonstige Kosten. Der Berater der Capitell informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Gebühren.

 

3. Vermögensüberwachung / Vermögensconsulting    

Beratungs- und Serviceangebot der Capitell zur Optimierung der Steuerung Ihres Gesamtvermögens.

 

Consulting

bis

€ 50 Mio.

0,30% des betreuten Vermögens*

bis

€ 100 Mio.

0,25% des betreuten Vermögens*

ab

€ 100 Mio.

0,225% des betreuten Vermögens*

ab

€ 150 Mio.

0,20% des betreuten Vermögens*

 

* pro Kalenderjahr mindestens jedoch € 30.000,- p.a. zzgl. MwSt. / Je nach Aufgabenstellung kann auch ein fixes Jahreshonorar mit einer leistungsabhängigen Komponente vereinbart werden.

 

Allgemeines
Die Capitell erhält von Dritten (z.B. von Depotbanken, Kapitalanlagegesellschaften und Emittenten von strukturierten Produkten) nichtmonetäre Zuwendungen (z.B. allgemeines Informationsmaterial zu Finanzinstrumenten, Schulungen), die insgesamt geeignet sind die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und der dem Kunden zur Verfügung gestellten Infrastruktur zu verbessern. Wenn Art und Umfang solcher Zuwendungen die gesetzlich definierte Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreiten und die Pflicht der Capitell, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln, nicht beeinträchtigt wird, nimmt die Capitell diese geringfügigen, nichtmonetären Zuwendungen an und behält diese. Weitere Informationen zu allen kostenrelevanten Themen und zum Umgang mit Interessenskonflikten, die in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung stehen, erhalten Sie vor Vertragsabschluss.