Kommt eine Vermögenssteuer oder wird sie „geopfert“?
7. Oktober 2021
Ein Einschätzung von Karl-Heinrich Mengel
Die Möglichkeit der Einführung einer Vermögenssteuer hat verständlicherweise bei potentiell Betroffenen Besorgnisse ausgelöst. Sie führt zu einer Reihe von Fragen, denen wir in diesem Beitrag nachgehen möchten.
Liebe Kunden,
Investoren schauen im Zusammenhang mit wichtigen politischen Wahlen mit besonderem Interesse auf mögliche Änderungen in den Bereichen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Hierzu gehören natürlich auch die persönlichen steuerlichen Perspektiven.
Nachdem das wahrscheinlichste Resultat der aktuellen Koalitionsverhandlungen eine Mitte-Links-Regierung sein dürfte, fragen sich viele von uns, was dies für ihre persönliche Besteuerung bedeuten könnte. Immerhin haben sich SPD und Grüne vor der Wahl und in ihren jeweiligen Wahlprogrammen nicht nur für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ausgesprochen, sondern zudem auch eine fast schon vergessene Form der Besteuerung aus der Schublade gezogen, nämlich die Vermögenssteuer.
Letzteres hat verständlicherweise bei potentiell Betroffenen Besorgnisse ausgelöst. Das Wort „Vermögenssteuer“ führt automatisch zu einer Reihe von Fragen: Welche Vermögensteile sind betroffen oder was sind im Einzelnen die Bemessungsgrundlagen?
Es erscheint in der steuerlichen Praxis nahezu ausgeschlossen, bei der Beantwortung dieser Fragen Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Bis Mitte der neunziger Jahre wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Vermögenssteuer erhoben. Diese wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 für verfassungswidrig erklärt, und zwar u. a. wegen der Ausgestaltung der Immobilienbesteuerung. Sie erfolgte nach feststehenden Einheitswerten, während zum Beispiel Wertpapiervermögen nach dem jeweiligen Verkehrswert besteuert wurden. Dies war nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung. Darüber hinaus setzte das Gericht damals Kriterien fest, die die möglichen Auswirkungen einer Substanzsteuer grundsätzlich einschränken.
Die gesamte Vermögenssteuer erbrachte damals gerade einmal ca. 6,6 Mrd. D-Mark. Davon wurden – laut Aussage von Steuerfachleuten – allein 40% benötigt, um die Kosten der Erhebung zu finanzieren. Man kann sich also vorstellen, wieviel Aufwand es bedeutet, eine „gerechte“ Substanzbesteuerung von Immobilien, Kunstgegenständen, Schmuck und dergleichen festzulegen, ganz zu schweigen von den notwendigen Ausnahmen, um soziale Kollateralschäden zu vermeiden.
Für die potentiellen Koalitionäre einer künftigen Bundesregierung dürfte es eine Horrorvorstellung sein, hier Details aushandeln zu müssen.
Daher könnten die Vermögenssteuer und der Solidaritätsbeitrag durchaus zu jener Verhandlungsmasse der SPD gehören, auf die sie bereit ist, zugunsten der FDP zu verzichten.
Auch wenn Pragmatismus nicht gerade zu den starken Seiten unserer Landsleute zählt, dürfte doch so viel Realismus zu erwarten sein, dass man sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf das ein oder andere Tauschgeschäft verständigen wird – und hier steht die Vermögenssteuer ganz oben auf der Liste der „Opfer“ eines Kompromisses.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinrich Mengel